Anfrage: Wird der Bedarf der kreiseigenen Schulen an digitalen Endgeräten gedeckt?

Jeannine Rösler

in Mecklenburg-Vorpommern haben die allgemeinbildenden Schulen die Möglichkeit digitale Endgeräte zu kaufen, um sie benachteiligten Schülerinnen und Schülern im Falle eines durch die Pandemie erneuten eingeschränkten Schulbetriebs zur Verfügung stellen zu können. Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Welchen Bedarf haben die kreiseigenen Schulen angemeldet? Werden die vom Bund und Land bereitgestellten finanziellen Mittel ausreichen, um diesen Bedarf zu decken?

2. Nach welchen Kriterien werden die Geräte an die Schülerinnen und Schüler verteilt? Wie wird die Bedürftigkeit geprüft?

3. Bis wann kann die Beschaffung der digitalen Endgeräte und deren Nutzung umgesetzt werden? 

4. Wer wird für die regelmäßige Wartung der Geräte und der darauf installierten Systeme zuständig sein?

 


Hier die Antwort der Kreisverwaltung auf die Anfrage"Leihgeräte an den kreiseigenen Schulen".