Biologisches Alter von Geflüchteten darf nicht alleiniger Maßstab sein

Karen LarischPressemeldungen

Zur öffentlichen Anhörung „Altersfeststellung und Clearingverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern“ erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Karen Larisch:

„Wenn Papiere, Gespräche und die Hinzuziehung von Fachleuten der Jugendhilfe keine zweifelsfreien Erkenntnisse über das Alter von unbegleitet eingereisten Ausländerinnen und Ausländern bringen, erfolgt eine medizinische Untersuchung zur Alterseinschätzung. Dieses Verfahren birgt Risiken und kann sich insbesondere auf junge Geflüchtete verstörend auswirken. Bei allen Verfahren muss das Kindeswohl an oberster Stelle stehen und die seelische und körperliche Unversehrtheit garantiert werden. Zudem ist eine geschlechter- und kultursensible Vorgehensweise unerlässlich.

Wer zweifelsfrei über 18 Jahre eingeschätzt wird, wird aus der Obhut der Jugendhilfe genommen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behandelt und meistens mit fremden Erwachsenen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Doch auch nach Vollendung der Volljährigkeit gibt es besondere Bedürfnisse und Probleme. Und aufgrund ihrer Kriegs- und Fluchterfahrungen leiden die Jugendlichen unter starken psychischen Belastungen. Nach deutschem Gesetz greift die Jugendhilfe bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Jedoch nicht bei eingereisten Ausländerinnen und Ausländer, die ohne Angehörige einreisen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht zu rechtfertigen.

Um eine falsche Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu vermeiden, müssen individuelle Verfahren zur Inobhutnahme erfolgen. Eine einseitige Festlegung auf das biologische Alter 18 Jahre halten wir für falsch. Wir fordern mehr Ermessensspielräume und eine Förderung nach den Sozialgesetzen über das 18. Lebensjahr hinaus. Die UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere das Recht auf Schutz sind uneingeschränkt sicherzustellen.“