Erwartungen an den DRK-Landesverband

Torsten KoplinPressemeldungen

Anlässlich des heutigen Gesprächs von Obleuten des Sozialausschusses mit der Geschäftsführung des DRK Landesverbandes erklärt der Vorsitzende des Sozialausschusses und Sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag, Torsten Koplin:

 

"Nach einem unnötigen Verweigern der Herausgabe des Ursprungsgutachtens zur „Klärung von Anschuldigungen gegen führende ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter des DRK Kreisverbandes Mecklenburgische Seenplatte“ dem sogenannten DRK-Gutachten, kam es heute zur Aussprache zwischen den Obleuten der im Sozialausschuss vertretenen Fraktionen und dem Landesgeschäftsführer des DRK, Herrn Hartlöhner, der Finanzverantwortlichen des DRK Landesverbandes, Frau Brinkmann, und dem Kreisgeschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Mecklenburgische Seenplatte, Herrn Jahn.

„Wir begrüßen, dass der Landesverband des DRK Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus dem DRK-Gutachten gezogen hat. Es ist gut und richtig, dass es zukünftig einen Beauftragten beim DRK geben wird, der speziell die Einhaltung rechtlicher Regelungen und DRK-spezifischer Normen überprüft. Gleichfalls halten wir es für vernünftig, dass es in der Zukunft neben der Prüfung der Jahresabschlussberichte der einzelnen Kreisverbände zu Prüfungen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung kommen wird.

In der von Ernsthaftigkeit geprägten Aussprache machte ich deutlich, dass das DRK-Gutachten hinter den Erwartungen zurückbleibt. Es lässt deutlich eine gebotene unkritische Sicht erkennen und trifft durchweg wohlmeinende bis gefällige Einschätzungen.

Aus dem DRK-Gutachten leiten wir vier Erwartungshaltungen an das DRK ab:

  1. Das DRK sollte seine Satzungsnormen zum Ehrenamt und Hauptamt im Lichte des vorliegenden DRK-Gutachtens überarbeiten.
  2. Geschlossene Verträge mit Dienstleistern für das DRK sollten nicht länger unbesehen fortbestehen, sondern in Abständen auf ihre Effizienz und Wirtschaftlichkeit überprüft werden.       
  3. Auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darf es keine Einflussnahme hinsichtlich des Abschlusses von ausgewählten Versicherungsangeboten geben.
  4. Das DRK-Gutachten sollte dem Landesrechnungshof vorgelegt werden, damit eine unabhängige Institution ebenfalls Empfehlungen für die zukünftige Arbeit geben kann.
  5.  

Abgesehen davon, spricht sich die Linksfraktion für ein Wohlfahrtsgesetz aus, in dem fixiert wird, wer wieviel Geld, zu welchem Zweck erhält und wie diese Förderung präzise geprüft wird.

Die Gesprächspartner kamen darin überein, in einer Sitzung des Sozialausschusses zu Beginn kommenden Jahres die Umsetzung der Konsequenzen aus dem DRK-Gutachten zu reflektieren.“