Es muss endlich Schluss sein mit der Ausgrenzung von Kindern!
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Marianne Linke:
"1717 wurde in Preußen die Schulpflicht eingeführt. Was aber nutzt den 35 Prozent der Kinder des Landes Mecklenburg-Vorpommern, deren Eltern Hartz-IV-Leistungsempfänger sind, diese Pflicht? Die bisher für Kinder in Hartz-IV-Familien pauschal aus den Erwachsenenregelsätzen ermittelten Kinderregelsätze sehen tatsächlich keine Ausgaben für Bildung vor. Es ist beschämend, dass erst das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu Veränderungen zwingen muss.
Immer wieder hat meine Fraktion in der Vergangenheit die Landesregierung aufgefordert, in dieser Sache über den Bundesrat aktiv zu werden, um die Kinderregelsätze endlich bedarfsgerecht zu verändern – vergeblich. So ist wertvolle Zeit vergangen, in der den Kindern in Hartz-IV-Familien der Zugang zu Büchern, Spielen, Klassenfahrten und anregungsreichen Freizeiteinrichtungen verwehrt wurde. Das Ergebnis einer derart ausgrenzenden Kinder- und Jugendpolitik zeigt sich inzwischen in Mecklenburg-Vorpommern auch an der bundesweit höchsten Zahl von Schulabbrechern (ca. 10 %) bzw. von Kindern in Förderschulen (ca. 11 %).
Die Landesregierung ist gut beraten, die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gründlich zu studieren, um zu erkennen, dass gesellschaftliche Teilhabemehr ist als bloße Existenzsicherung.“