EU-Begleitgesetze nicht ausreichend – Chance auf mehr Demokratie vertan

PressemeldungenBarbara Borchardt

Mit der ersten Lesung der Begleitgesetze zur Umsetzung des Lissabon-Vertrages heute im Bundestag wird nach Ansicht der europapolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt, deutlich, dass eine wirkliche Mitbestimmung von Bundestag und Bundesrat bei Entscheidungen der EU nicht gewollt ist.

„Das Bundesverfassungsgericht hatte CDU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen ins Stammbuch geschrieben, dass sie die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat massiv verletzt haben, als sie dem EU-Vertrag und dessen Begleitgesetzen vorbehaltlos zugestimmt hatten“, sagte Frau Borchardt am Mittwoch. Die Linke lehnte als einzige Fraktion im Bundestag das Gesetz ab. Das Bundesverfassungsgericht stellt im Kern fest, dass Änderungen im EU-Recht nur nach vorheriger Zustimmung des Parlaments zulässig sind, es betonte insbesondere die Integrationsverantwortung des Bundestages. „Klagen u.a. der Linksfraktion haben dazu geführt, dass die Demokratie gestärkt wurde“, so Frau Borchardt. Leider werde nun durch die vier anderen Fraktionen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht vollständig umgesetzt. Der vom höchsten deutschen Gericht geforderten Integrationsverantwortung würden die Begleitgesetze nur unzureichend gerecht.

„Darüber hinaus wird die Chance auf mehr direkte Demokratie vertan,  Volksabstimmungen bei erforderlichen Grundgesetzänderungen werden nicht eingeführt“,  kritisierte Frau Borchardt. Nach Ansicht der Linksfraktion könnten jedoch nur Volksabstimmungen die EU und deren Entscheidungen demokratisch legitimieren. „Wir werden weiter dafür einsetzen streiten.“