Finger weg von Spareinlagen!

Torsten KoplinPressemeldungen

Zur aktuellen Debatte um Verwahrentgelte und Negativzinsen bei Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten erklärt der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin.

„Die Erhebung von Verwahrentgelten durch Banken bei Tagesgeld- und Girokonten stößt auch bei den Bürgerinnen und Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns auf viel Unverständnis und Kritik. Sie leihen ihr Geld den Banken, damit diese damit arbeiten können und sollen am Ende für die ‚Leihe‘ auch noch zahlen. Das ist schlicht unredlich. Es ist davon auszugehen, dass sich demnächst der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen wird. Spätestens dann muss Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger in dieser Sache geschaffen werden.“

Hintergrund:

Das Landgericht Berlin hatte in einer Entscheidung vom 28.10.2021 LG Berlin (16 O 43/21) geurteilt, dass Vertragsklauseln, die eine Berechnung von Verwahrentgelten für Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten vorsehen, unzulässig und allen betroffenen Kunden und Kundinnen die unrechtmäßig erhobenen Beträge zu erstatten sind. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verwahrung von Einlagen auf dem Girokonto sei keine "Sonderleistung", für die ein gesondertes Entgelt erhoben werden dürfe. Zudem dürften Zinserträge nicht ins Negative rutschen. Den Kundinnen und Kunden müssten mindestens der Betrag bleiben, den sie eingezahlt haben.

Das Landgericht Leipzig hatte zuvor am 08.07.2021 (5 O 640/20) entgegengesetzt geurteilt und entschieden, dass Negativzinsen zulässig sein sollen.