Glücksspielgesetzgebung nicht zum Glücksspiel machen

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Im Zentrum aller Glücksspielregelungen müssen auch künftig der Schutz der Spielerinnen und Spieler sowie eine wirksame Spielsuchtbekämpfung stehen. Diesem Ziel soll auch die seit vielen Jahren bestehende und zugleich umstrittene sogenannte Abstandsregelung dienen. Zwischen zwei Spielhallen bzw. zwischen Spielhalle und Schule muss ein Mindestabstand von 500 Metern eingehalten werden. Ausnahmeregelungen wurden bis zum 30. Juni dieses Jahres befristet und sollen künftig nicht verlängert oder geändert werden.

Das ist höchst widersprüchlich, denn gleichzeitig soll das Online-Glücksspiel, welches jederzeit und an jedem Ort zugänglich ist, legalisiert werden. Es ist unverständlich, dass die Landesregierung in ihrem Entwurf keine Abwägung vornimmt und die entsprechenden Fragen gar nicht erst stellt: Wie viele Spielhallen in M-V müssen nach Auslaufen der Übergangsregelung zum 1. Juli schließen? Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verlieren damit ihren Arbeitsplatz? In welcher Höhe geht den betroffenen Gemeinden die Vergnügungssteuer verloren?

Bei all den offenen Problemen drängt sich doch die Frage auf, ob es in Zeiten des Internets zum Schutz der Spielerinnen und Spieler nicht andere und wirkungsvollere Möglichkeiten gibt als ein Festhalten an vor zehn Jahren geregelten Mindestabständen. Zu diesen und anderen Fragen muss die von meiner Fraktion beantragte Anhörung im Innenausschuss Antworten liefern.“