Gute Löhne bei Öffentlichen Aufträgen – Vom ersten Euro an für alle

Henning FoersterPressemeldungen

Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss zur Novellierung des Vergabegesetzes erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Öffentlichen Auftraggebern kommt bei der Vergabe von Aufträgen eine Vorbildfunktion zu. Deshalb schlägt meine Fraktion vor, diese an die Zahlung eines Tariflohnes zu koppeln, konkret an die unterste Entgeltstufe des Tarifvertrages der Länder. Die von einer Mehrzahl der Anzuhörenden geäußerten rechtlichen Bedenken teilen wir nicht. Nach unserer Auffassung haben die Länder das Recht, landesspezifische Regelungen zu schaffen.

Die Landesregierung kann bis heute nicht sagen, wie viele Beschäftige im Land nun tatsächlich vom vorgeschlagenen Mindestlohn in Höhe von 9,54 Euro profitieren werden. Hier müssen so schnell wie möglich Antworten her.  Die Auffassung einzelner Anzuhörenden, das Landesvergabegesetz im Zuge von Bürokratieabbau am besten abzuschaffen, muss strikt abgelehnt werden. Ein Landesvergabegesetz hat die Aufgabe für Tariftreue, die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen und einen fairen Wettbewerb zu sorgen. Das wird neben einem Vergabemindestlohn auch durch soziale und ökologische Kriterien und wirksame Kontrollmöglichkeiten erreicht. Im Gegensatz zum Entwurf der Landesregierung beinhaltet der Gesetzentwurf meiner Fraktion alle diese wichtigen Punkte.

Als parlamentarischer Totalausfall präsentierten sich heute erneut die Vertreter der AfD-Fraktion. Noch während die Anhörung lief, versandten sie eine Pressemitteilung mit unqualifizierten Aussagen, die völlig an der Sache vorbeigehen. Offenbar waren sie an den Meinungen der Experten nicht interessiert – ganz nach dem Motto: Was scheren uns Inhalte!“