Nachbarrechtsgesetz muss über den Gartenzaun hinweg vermittelbar sein

PressemeldungenBarbara Borchardt

Die Frage „Brauchen wir ein Nachbarrechtsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern“ stand gestern Abend im Mittelpunkt des parlamentarischen Abends der Linksfraktion, zu dem die Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie der Bauamtsleiter der Kreisverwaltung Parchim gekommen waren.

„In der Diskussion auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfes wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass ein Nachbarrechtsgesetz im Land erforderlich ist“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt, am Mittwoch. Insbesondere die praktischen Erfahrungen der Schiedsleute und auch der Bauämter hätten verdeutlicht, dass ein einfaches, verständliches und nachvollziehbares Gesetz sinnvoll wäre. „Ein solches Gesetz muss den Anspruch erfüllen, über den Gartenzaun hinweg vermittelbar zu sein“, so Frau Borchardt. 

„Wenngleich sich die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände noch nicht abschließend positioniert haben, wurde unser Gesetzentwurf als mögliche Diskussionsgrundlage anerkannt, sagte Frau Borchardt. Sie kündigte an, dass ihre Fraktion jetzt das Für und Wider sorgfältig abwägen und gegebenenfalls den Gesetzentwurf nach der Sommerpause in den Landtag einbringen wird.