Rasantem Anstieg der Anträge auf Unterhaltsvorschuss Rechnung tragen

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Ausgleich von Mehrbelastungen bei der Umsetzung des novellierten Unterhaltsvorschussgesetzes“  erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin, Jacqueline Bernhardt:

„Die Zahl der Anträge auf Unterhaltsvorschuss ist im vergangenen Jahr rasant gestiegen – von etwa 14 500 im Juni 2017 um mehr als 10 000 auf fast 25 000 Fälle im Dezember 2017. Der Landkreistag M-V sprach Anfang März 2018 sogar von 15 000 zusätzlichen Fällen und damit der Verdopplung der Fälle.

Trotz der enormen Mehrbelastungen erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte keinen finanziellen und personellen Ausgleich für die Fallbearbeitung durch die Landesregierung. Sie müssen mit den bestehenden Kapazitäten auskommen, aber das Doppelte leisten. Die Landesregierung begründet dies lapidar damit, dass es sich nicht um eine neu übertragene Aufgabe handelt. Die SPD- und CDU-geführte Regierung zieht sich damit erneut aus der Verantwortung und lässt die Landkreise und kreisfreien Städte im Regen stehen. 

Die Landesregierung muss umgehend die finanziellen und personellen Mehrbelastungen ausgleichen. Damit unterstützen wir die Forderung des Landkreistages, einen ‚adäquaten Finanzausgleich für den deutlich gewachsenen Verwaltungsaufwand beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende‘ zu schaffen.“

Hintergrund: Das Unterhaltsvorschussgesetz der Bundesregierung trat mit Wirkung zum 1. Juli 2017 in Kraft. Mit dem erweiterten Wirkungskreis für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und dem Wegfall der bisherigen Höchstbezugsdauer von 72 Monaten hat sich die Zahl der Antragsberechtigten enorm gesteigert.