Umsetzung des Wohlfahrtsgesetzes Teil zwei muss verschoben werden

Torsten KoplinPressemeldungen

Zur Lage bei der Umsetzung des Wohlfahrtsgesetzes des Landes erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Meine Fraktion hat für die kommende Landtagssitzung beantragt, die Umsetzung des Wohlfahrtsgesetzes in seinem zweiten Teil, der sich auf die Beratungsleistungen bezieht, um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben.

Den Landkreisen und kreisfreien Städten wurde mit dem Gesetz die Aufgabe übertragen, eine bedarfsdeckende, ausgewogene und flächendeckende Beratungsstruktur zu erhalten oder herzustellen und dabei angemessene Beschäftigungsbedingungen in der sozialen Arbeit zu sichern bzw. herzustellen.

Dieser Auftrag umfasst allgemeine soziale Beratung, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, Ehe- und Lebensberatung sowie die Beratung von Menschen mit Behinderungen, die Gesundheits- sowie die Suchtberatung, die Telefonseelsorge sowie kreisübergreifende Beratungsangebote. Für diese breite Palette an Aufgaben müssen die Kommunen mit der Landesregierung Zuweisungsvereinbarungen abschließen, in denen die anzuwendenden Standards festgeschrieben werden.

Die Landesregierung war nicht nur mit der Vorlage des Wohlfahrts- und Finanzierungsgesetzes im Sommer des Jahres 2019 spät dran, sondern ist es auch bei der Umsetzung dieses Abschnitts des Gesetzes, denn bis zum 6. Mai hatten die Verhandlungen mit den Kommunen noch nicht einmal begonnen. Auch ob das zuständige Ministerium noch Rechtsverordnungen erlassen will, ist derzeit noch völlig unklar.

Nur mit einer zeitlichen Verschiebung des Inkrafttretens des zweiten Teils des Gesetzes ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Aufgabe, die Sicherung der Angebote und hunderter Arbeitsplätze gewährleistet.“