Wertvolle Zeit mit Murks im Psychischkrankengesetz vergeudet

Torsten KoplinPressemeldungen

Zum heute beschlossenen Psychischkrankengesetz erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Mit der Änderung müssen SPD und CDU eine von ihnen selbst vermurkste rechtliche Regelung heilen. Seit mehr als zwei Jahren quälen sich Behörden, Gerichte und insbesondere die Betroffenen und deren Angehörige mit einem untauglichen Gesetz. Widersprüchlich war, wer für den Fall einer Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung zuständig ist. Unklar war, wie weit die Kompetenzen von Landräten und Oberbürgermeister reichen. Zu allem Übel wurden und werden Vorschriften für die kurzfristige Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen mit der von Straftätern aufgrund psychischer bzw. Suchterkrankungen, dem Maßregelvollzug, vermengt.

Bereits im Frühjahr 2017 hatte meine Fraktion auf die Untauglichkeit des geltenden Gesetzes hingewiesen. Zweimal legte sie im Anschluss einen eigenen Gesetzesvorschlag vor, um die gravierenden Mängel zu beseitigen. Selbstredend haben SPD und CDU abgelehnt, nur um dann selbst einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. So wurde wertvolle Zeit vergeudet.

Meine Fraktion hat heute vergeblich gefordert, im Zusammenhang mit der kurzfristigen Unterbringung von psychisch erkrankten Personen künftig statt ‚ärztlicher Zeugnisse‘ sogenannte qualifizierte ärztliche Zeugnisse zu verwenden. Damit kann im Fall einer angeordneten Unterbringung nicht allein ein formaler Erfassungsbogen, sondern auch eine inhaltliche Einschätzung zum Befund zu Rate gezogen werden. Darüber hinaus bleiben wir dabei:  Die kurzfristigen Unterbringung psychisch Kranker muss rechtlich getrennt werden von den Belangen der Menschen, die im Maßregelvollzug untergebracht sind.“