Zweigstellenlösung der Amtsgerichte muss dringend überdacht werden

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Nach ihrer Tour durch das Amtsgericht Neubrandenburg und die Zweigstellen Parchim und Neustrelitz erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Es hat sich gezeigt, dass sich die durch die Gerichtsstrukturreform eingeführte Regelzweigstellenlösung bei den Amtsgerichten nicht bewährt hat.  Damit sind die Ausführung der Sachverständigen eines im Januar durchgeführten Expertengesprächs im Rechtsausschuss bestätigt worden. Zweigstellen bringen jede Menge Probleme, haben jedoch keine positiven Effekte.

So ist der Verwaltungsaufwand enorm, ohne dass der von der Regierung erhoffte positive Effekt - ein flexiblerer Personaleinsatz - eingetreten ist. Nach wie vor werden Vertretungen praktisch ausschließlich über den eigenen Standort abgesichert. Es muss deshalb dringend darüber nachgedacht werden, die Zweigstellen wieder zu Vollgerichten umzuwandeln. Dass aus Gründen der Bürgernähe und Rechtsstaatlichkeit an den Standorten der Zweigstellen Einrichtungen der Justiz nötig sind, habe sich im Gesetzgebungsverfahren zur Gerichtsstrukturreform gezeigt. Eine komplette Schließung der Standorte, kommt deshalb nicht in Betracht.“

Hintergrund: Am 6. Oktober 2014 trat das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz in wesentlichen Teilen in Kraft. Mit ihm wurden 11 der 21 Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen. Die geschlossenen Amtsgerichte in Grevesmühlen, Parchim, Demmin, Neustrelitz, Anklam und Bergen auf Rügen wurden zu unselbstständigen Zweigstellen umgewandelt. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurde der enorme Verwaltungsaufwand für die Zweigstellen von Fachleuten heftig kritisiert.