Anfrage: Gibt der Landkreis Namen und Adressen infizierter Personen an die Polizei?

Dr. Mignon Schwenke

Der Gesundheitsminister des Landes hat die Gesundheitsämter aufgefordert, täglich Namens- und Adresslisten von mit dem Corona-Virus infizierten Personen an die Polizei zu melden. Hintergrund soll sein, die Polizistinnen und Polizisten bei Einsätzen zu schützen. Ich frage den Landrat:

 

1. Wie geht die Kreisverwaltung mit dieser Aufforderung um?

2. Hält die Kreisverwaltung diese Maßnahme mit der Begründung, den Schutz der Polizei vor Ansteckung zu gewährleisten, für erforderlich?

3. Wie bewertet die Kreisverwaltung die Befürchtung, dass der Schutz personenbezogener Daten damit verletzt und der Weg für eine Stigmatisierung Infizierter bereitet wird?

4. Welche anderen Schutzmaßnahmen sind denkbar und werden durch die Kreisverwaltung ergriffen?

5. Wie werden andere betroffene Berufsgruppen geschützt, z.B. Pflegerinnen und Pfleger, Verkäuferinnen und Verkäufer, Busfahrer usw.. 

6. Ist die Versorgung mit Schutzausrüstungen ausreichend? Wenn nicht, was unternimmt die Kreisverwaltung, um den Zustand zu verbessern?

 


Hier die Antwort der Kreisverwaltung auf die Anfrage"Weitergabe von Namen und Adressen von mit dem Corona-Virus infizierten Personen an die Polizei".