Urteil zur Kreisumlage

Juliane Jahn

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat gesprochen: die schwächsten Gemeinden müssen angehört werden bei der Festlegung der Höhe der Kreisumlage, um auch kommunale Selbstverwaltung und „freiwillige Leistungen“ sichern zu können.

Die verfehlte Finanzpolitik des Landes kann kein Verwaltungsgericht richten, Verteilung von Geld ist immer eine politische Entscheidung.

Schon die Unterscheidung in gesetzliche und freiwillige Leistungen suggeriert den Anschein von Luxus - wenn man nicht genug Geld hat, kann man sich eben keinen Luxus leisten - als ob Jugendarbeit, Unterstützung von Vereinen, Gestaltung des gemeinsamen Lebens in der Gemeinde, Sporthallen und Bibliotheken Luxus wären! Gerade die Städte und Gemeinden gestalten lebenswertes Umfeld und gleichwertige Lebensverhältnisse und dazu braucht man natürlich den einen oder anderen Euro und manchmal auch einige tausend!

Und - die kommunale Ebene sind Gemeinden, Städte und Landkreise. Durch die nicht ausreichende Finanzausstattung, dazu gehört übrigens auch der finanzielle Ausgleich der Aufgaben, die die Landkreise und Gemeinden für das Land und den Bund erledigen müssen, streiten die Kommunen miteinander. Da hat Herr Wille Recht, die Verschiebung von Finanzlöchern nützt - dem Land. Dann nimmt sich der Innenminister eben den anderen zur Brust.

Die Kreisumlage ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Landkreise. Gemeinden zahlen sie an den Kreis, damit dieser jene Aufgaben für sie erledigt, die sie finanziell oder personell nicht bewältigen können. Im Streit um die Höhe der Kreisumlage hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entschieden, dass Gemeinden vor der Festlegung der Kreisumlage zumindest angehört werden müssen.

Vorrausgegangen ist dem Urteil eine Klage der Gemeinde Perlin (Landkreis Nordwestmecklenburg) gegen die Festlegung der Kreisumlage für das Jahr 2013. Diese sei so hoch angesetzt worden,  dass der Gemeinde kaum noch finanzielle Mittel für die Bewältigung ihrer freiwilligen Aufgaben blieben.

Dabei handelt es sich um Aufgaben, die sich eine Gemeinde neben ihren Pflichtaufgaben selbst auferlegt. Darunter fallen Freizeitangebote wie Sportstätten, Freibäder, Tierparks, Bibliotheken, Jugendeinrichtungen und noch vieles mehr, was das Leben in einer Gemeinde lebenswert macht. Solche Dinge werden aber vernachlässigt oder gar nicht erst angeboten, wenn es an Geld fehlt.

Die Kreisumlage kann also zu einer hohen Belastung für kleine Gemeinden werden. In Folge des Urteils aus Greifswald müssen Gemeinden jetzt vor der Festlegung der Kreisumlage die Möglichkeit bekommen zu erklären, welche Auswirkungen diese auf ihre finanzielle Situation hat.


Pressemitteilung des Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Nordwestmecklenburg: 

http://die-linke-nwm.de/2018/07/25/kreisumlage-kein-mittel-fuer-wahlkaempfe/

Artikel Neues Deutschland (24.07.2018)

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1095132.zur-kreisumlage-sind-alle-gemeinden-anzuhoeren.html

Artikel NDR (23.07.2018):

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Kreisumlage-Gemeinden-haben-Recht-auf-Anhoerung,kreisumlage102.html

Artikel Ostseezeitung (23.07.2018):

http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Perlin-gewinnt-gegen-Landkreis