PM: Anschluss der Kleingärten an die Müllentsorgung
Mit der neuen Entsorgungssatzung des Landkreises werden ab dem 01. Januar 2023 auch Kleingärten an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen. So hat es der Kreistag Ende September beschlossen. Dies sorgt unter vielen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern für Unmut.
"Als Kreistagsmitglied ist man da oft in einem Zwiespalt", so Michael Harcks, Vorsitzender der Linksfraktion im Kreistag.Auf der einen Seite unterstütze man die Verwaltung bei der Umsetzung ihrer Aufgaben und gleichzeitig vertrete man auf der anderen Seite die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Beides stimme nicht immer überein. Im Falle der Kleingärten treffen nun der Wunsch der Kleingartenvereine – kein Anschlusszwang – und die Pflicht der Verwaltung – Umsetzung geltenden Rechts - aufeinander. Seitens des Landkreises ist auf Grund aktueller Rechtsprechung eine Anpassung der Satzung notwendig geworden.
Die Sorge der Kleingärtnerinnen und -gärtner: Hier werde doppelt abkassiert, man zahle ja schon für den privaten Haushalt. „Nun wird ein Kleingarten nicht wie ein Privathaushalt veranlagt. Bei der Berechnung der Gebühren wird pro Kleingarten der Satz eines halben Privathaushaltes herangezogen. Ein saisonaler Anschluss an die Abfallentsorgung ist ebenfalls möglich. Nutzt man seinen Kleingarten dann z.B. nur 6 Monate, würden nur noch 25 Prozent der Gebühren eines kleinsten Privathaushaltes anfallen.“
Aber der Anschluss an die öffentliche Müllentsorgung bedeutet nicht, dass jetzt jede Parzelle eine eigene Tonne bekommt, sondern nur die gesamte Anlage. „Hier müssen nun Lösungen zwischen den Kleingartensparten und den Entsorgern gefunden werden. Den betroffenen Kleingartenvereinen biete ich gerne meine Unterstützung bei Gesprächen mit den Entsorgungsgesellschaften und dem Landkreis an“, so Michael Harcks, selbst Aufsichtsratsmitglied der Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH (VEVG).