Deutschland-Flaggen: Phantomdebatte auf dem Rücken der Landespolizei

Zur anhaltenden Debatte um Deutschland-Flaggen an Polizei-Fahrzeugen erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:

 

„Es ist schlicht unredlich, dass die CDU erneut eine Phantomdebatte auf dem Rücken der Landespolizei vom Zaun bricht. Es gibt kein Schwarz-Rot-Gold-Verbot, das den Beamtinnen und Beamten eigens zur EM auferlegt wird. Es ist seit drei Jahrzehnten, und somit auch unter der Amtszeit Lorenz Caffiers (CDU), geltende Rechtslage, dass weder Flaggen an Polizeiautos gehisst noch Farben in Gesichter gemalt werden dürfen. Wir sind davon überzeugt, dass dies auch nicht notwendig ist, um ein Bekenntnis zur Bundesrepublik und den Verfassungswerten zu erbringen. Dieses Bekenntnis erbringen die Beamtinnen und Beamten durch ihre tägliche Arbeit.

 

Der Vergleich zur Regenbogenflagge ist falsch und schäbig. Die Beflaggungslandesverordnung regelt explizit die Beflaggung von öffentlichen Gebäuden und nicht von Fahrzeugen. Seit Januar 2023 lässt diese auch das Hissen nicht-hoheitlicher Flaggen zu. Zur Beruhigung der CDU können wir verraten, dass die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold der Liberalisierung nicht zum Opfer gefallen ist und weiterhin vor Gebäuden der Landespolizei weht.“