Long-Covid-Institut und bessere Versorgung für Betroffene sind dringend notwendig

Zur Ankündigung des Long-Covid-Instituts Rostock, die Arbeit vorübergehend einstellen zu müssen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Insbesondere das chronische Fatigue-Syndrom ist eine seit längerem bekannte komplexe Erkrankung, deren Auftreten durch die Corona-Pandemie möglicherweise verstärkt wurde. Durch die Pandemie sind in jedem Fall aber weitere Krankheitsbilder hinzugekommen, wie Long- und Post-Covid sowie Post-Vac. Um diese fachgerecht behandeln und therapieren zu können, bedarf es einer entsprechenden Expertise bei den Haus- und Fachärztinnen sowie in den behandelnden Einrichtungen. Vor allem bedarf es aber einer Einordung und Codierung der Krankheit. Dieser ICD-Code (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems), mit dem eine Abrechnung und Vergütung einer fachgerechten Behandlung erst möglich ist, fehlt bis heute. Die Erkrankungen sind nicht in die Regelversorgung aufgenommen, weswegen es auch keine ausreichenden Behandlungs- und Therapieangebote gibt, mit teilweise schwersten Folgen für die Betroffenen und deren Familien.

Meine Fraktion fordert von allen Beteiligten schnelles Handeln, insbesondere vom Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen bei der Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM). Die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen sollten bis dahin ihren Handlungsspielraum nutzen, um die akute Behandlung der genannten Krankheiten auch für gesetzlich Versicherte zu ermöglichen. Dazu gehört auch der Aufbau spezialisierter ambulanter Versorgungsteams (SAVT) nach dem Beispiel Berlins. Wir halten es für erforderlich, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene weiter für eine adäquate medizinische Behandlung einsetzt und werden gemeinsam mit unserer Koalitionspartnerin, mit dem Verein ‚NichtGenesen‘ sowie der Leiterin des Long-Covid-Instituts Rostock das weitere Vorgehen beraten und dem Landtag eine entsprechende Initiative vorlegen.“