Keine berufliche Weiterbildung zu fördern, hat sich angeblich bewährt

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 7/3366) erklärt Henning Foerster, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion:

„Nur mit Verwunderung und Unverständnis kann man die Antwort der Landesregierung zur Kenntnis nehmen, die es offenbar als Erfolg ansieht, wenn sie seit Jahren Anträge auf berufliche Weiterbildung im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes regelmäßig ab Mitte Mai eines jeden Jahres ablehnen muss. Darin äußert sich eine seltsame Auffassung von Standort- und Arbeitskräftesicherung für unser Bundesland.

Auch nach der Gesetzesänderung im Dezember 2013 blieb der Zustand erhalten, dass Anträge auf Freistellung für berufliche Weiterbildung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz regelmäßig ab Mitte Mai abgelehnt werden mussten. Meine Fraktion hatte das schon bei der Novellierung im Jahr 2013 kritisiert. Noch absurder, ja verantwortungsloser ist dieser Umstand zu bewerten, wenn man weiß, dass die Mittel seit 2014 in jedem Jahr nicht ausgeschöpft wurden.

Warum die Landesregierung solange mit einer Gesetzesänderung gewartet hat und weiter wartet, das bleibt ein weiteres Rätsel. Erst im August soll eine Verbandsanhörung stattfinden und das Gesetz den Landtag erst im Januar 2020, also nach Abschluss der nächsten Haushaltsberatungen, erreichen.

Gut qualifizierte Arbeitskräfte sind die Voraussetzung für eine gute wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Bedarfsgerechte Qualifizierungen und die Möglichkeit, diese auch wahrnehmen zu können, sind wichtige Kriterien für gute Arbeit. Beides wird durch die Landesregierung seit Jahren behindert.

Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Vorbereitung der Gesetzesänderung zu beschleunigen und dem Landtag das Gesetz im September vorzulegen, damit es mit dem nächsten Haushaltsgesetz im Dezember 2019 beschlossen werden kann. Mit der Novellierung müssen die Übertragung der Haushaltsreste in das nächste Jahr ermöglicht und die starre Begrenzung des Anteils betrieblicher Weiterbildung abgeschafft werden.“