Potentiale am Arbeitsmarkt heben statt Phantomdebatte über die Rente mit 69 führen

Henning FoersterPressemeldungen

Zum Arbeitsmarktbericht für den Monat Januar 2023 erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Die Arbeitslosenzahlen zeigen, dass es nach wie vor ein Potential an Arbeits- und Fachkräften gibt, welches es mit dem richtigen Instrumentenmix bei der Bundesagentur für Arbeit und in den Jobcentern des Landes zu heben gilt.

Dabei sollte der Fokus künftig verstärkt darauf liegen, den Betroffenen mit passgenauen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen das notwendige Rüstzeug zu geben, um wieder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Der Vorrang solcher Maßnahmen gegenüber der schnellen Vermittlung in zeitlich begrenzte, mitunter prekäre Helferjobs, ist deshalb richtig. Für diejenigen, die aufgrund multipler Vermittlungshemmnisse nur schwer vermittelbar sind, muss es auch künftig sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten, z.B. bei Trägern im sozialen Bereich geben.

Forderungen aus der Wirtschaft, dem Arbeits- und Fachkräftemangel mit längeren Arbeitszeiten oder der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre zu begegnen, sind wenig hilfreich und sogar kontraproduktiv. Derlei Phantomdebatten täuschen über die Eigenverantwortung der Unternehmen hinweg, die mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen zwei Schlüssel für die Arbeits- und Fachkräftesicherung in der Hand haben. Zudem sollten sie sich angesichts der allenthalben zu beobachtenden Engpässe künftig auch stärker neuen Gruppen, wie Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen, zuwenden, um auch tatsächlich alle Potentiale auszuschöpfen.

Die rot-rote Landesregierung wird derartige Bemühungen gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Wirtschaftskammern, der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern im Land unterstützen. Darüber hinaus wird sie auch die konkrete Umsetzung des Bürgergeldes im Land eng begleiten, damit bereits jetzt auftretende Probleme schnellstens behoben werden. Notwendige gesetzliche Änderungen liegen jedoch vor allem in der Verantwortung der Bundesregierung. Das Bürgergeldgesetz enthält auch nach Auffassung von Erwerbs- und Sozialhilfevereinen einige rechtliche Fehler, etwa unklare Regelungen zur postalischen Erreichbarkeit oder Regelungslücken für Einkünfte bei Ferienjobs sowie bei der Anrechnung von Einkünften aus Jugend- und Bundesfreiwilligendiensten. “