Teil-Legalisierung von Cannabis ist überfälliger Schritt

Zur heutigen Debatte im Landtag über die Teil-Legalisierung von Cannabis erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Meine Fraktion teilt die Zielstellung des vom Bundestag beschlossenen ‚Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis‘ – trotz der mangelhaften Ausgestaltung. Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist längst überfällig. Der geringfügige Gebrauch von Cannabis muss entkriminalisiert werden, das entlastet auch die Gerichte von tausenden Verfahren. Mit der Teil-Freigabe kann der unkontrollierte Schwarzmarkt in diesem Bereich zurückdrängt und der Gesundheitsschutz gestärkt werden.

Der Konsum von Cannabis ist unbestritten auch mit gesundheitlichen Risiken für die Konsumentinnen und Konsumenten verbunden – gerade für Kinder und Heranwachsende, für die der Genuss weiter verboten bleibt. Deshalb muss mit der Entkriminalisierung zwingend eine Stärkung der Aufklärungs- und Präventionsarbeit einhergehen.

Mit der Legalisierung des Konsums geringer Mengen von Cannabis ist mitnichten eine Verharmlosung der Risiken verbunden – wie die CDU unterstellt. Völlig absurd wird es, wenn diese das Amnestierecht in Frage stellt – unbestritten ein zentraler Bestandteil des deutschen Justizsystems.

Rot-Rot hat vereinbart, die niedrigschwelligen Angebote in der Drogen- und Suchthilfe weiter zu fördern und die Präventionsarbeit zu stärken. Auch der Bund steht in der Pflicht, im Rahmen seiner Drogenpräventionspolitik die Länder stärker zu unterstützen. Das gilt für alle legalen und illegalen Drogen.“